Mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung der AOK besonders gut versorgt sein

Wer gesetzlich versichert ist, erhält bei einem Krankenhausaufenthalt für gewöhnlich die medizinische Regelversorgung. Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung können AOK-Versicherte den Aufenthalt jedoch deutlich komfortabler gestalten.
Eine Krankenschwester legt beide Hände auf den Körper einer älteren Patientin. Zusatzversicherungen der AOK bieten beim Krankenhausaufenthalt größten Komfort.© iStock / alvarez

Inhalte im Überblick

    Das leistet die AOK bei einem Krankenhausaufenthalt

    Gesetzlich versicherten Patienten steht bei einem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich die sogenannte Regelversorgung zu. Das heißt, sie erhalten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu ihrer medizinischen Versorgung erforderlich sind. Inbegriffen sind zum Beispiel die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die notwendigen Medikamente und Hilfsmittel sowie in einem gewissen Umfang die Unterbringung und Verpflegung. 

    Um darüber hinausgehende Leistungen zu erhalten, können AOK-Versicherte eine Krankenhaus-Zusatzversicherung über unsere Kooperationspartner abschließen. Für mehr Komfort, Wohlbefinden und eine individuelle Versorgung im Krankenhaus.

    Passende Leistungen

    Behandlung im Krankenhaus

    Lesen Sie mehr ausführliche Informationen über die Leistungen der AOK bei einem Krankenhausaufenthalt.

    Patientenrechte

    Kennen Sie Ihre Rechte bei einem Krankenhausaufenthalt? Je mehr Sie wissen, desto besser können Sie mitbestimmen.

    Die Vorteile einer Krankenhaus-Zusatzversicherung über die AOK-Kooperationspartner

    Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung über die Kooperationspartner der AOK lohnt sich für alle, die während ihres Krankenhausaufenthalts maximalen Komfort und eine medizinische Versorgung nach ihren persönlichen Wünschen genießen möchten. AOK-Versicherte erhalten damit zusätzliche Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch deutlich hinausgehen. Je nach Region können die Zusatzleistungen unserer Kooperationspartner bei einem Krankenhausaufenthalt verschieden sein. Zu den Leistungen können beispielsweise gehören:

    • Unterbringung in Einzel- oder Zweibettzimmer
    • freie Arztwahl mit Option auf Chefarztbehandlung
    • finanzieller Zuschuss durch Krankenhaustagegeld

    Welche Leistungen bietet die AOK Nordost für eine Behandlung im Krankenhaus?

    Bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt (vollstationär, teilstationär oder ambulant) trägt die AOK die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die Krankenpflege, die Unterkunft und die Verpflegung im jeweils vorgesehenen gesetzlichen Umfang.

    Die AOK Nordost bietet darüber hinaus keine Krankenhaus-Zusatzversicherung an.

    Gerne helfen wir Ihnen jedoch bei der Krankenhauswahl. Nutzen Sie beispielsweise den Krankenhausnavigator der AOK für umfangreiche Informationen, Bewertungen und Kontaktdaten der Krankenhäuser in Ihrer Nähe.

    Starten Sie jetzt den AOK-Krankenhausnavigator.

    Welche Zusatzversicherungen die AOK Nordost anbietet, erfahren Sie auf der Seite unseres starken Partners UKV Union Krankenversicherung.

    Aktualisiert: 02.04.2024

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