Anschlussversicherung: So behalten Sie Ihren Gesundheitsschutz

Eine Anschlussversicherung setzt ein, sobald Ihre Pflichtversicherung in der Krankenkasse oder Ihre Familienversicherung endet und Sie sich nicht anderweitig krankenversichern. So sorgt die AOK dafür, dass Sie immer den vollen Schutz der Gesundheitskasse haben. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 188 Abs. 4 des Fünften Sozialgesetzbuches.
Zwei junge Männer sitzen vor dem Computer. Endet ihre Familien- oder Pflichtversicherung, greift oft die Anschlussversicherung. © AOK

Inhalte im Überblick

    Was genau ist die Anschlussversicherung?

    Zweck der Anschlussversicherung ist es, allen Versicherten einen fortlaufenden Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten – auch nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder dem Ende der Familienversicherung. In diesem Fall wird Ihre Krankenversicherung ab dem folgenden Tag automatisch als sogenannte obligatorische Anschlussversicherung fortgesetzt.

    Beispiele für das Ende der Pflichtversicherung in der Krankenkasse sind:

    • das Ende einer Beschäftigung
    • kein Bezug von Arbeitslosengeld mehr 

    Familienversichert sind Sie beispielsweise dann nicht mehr, wenn Sie die Altersgrenze erreicht haben.

    Für die Anschlussversicherung ist weder eine schriftliche Beitrittserklärung des Versicherten noch der Nachweis bestimmter Vorversicherungszeiten erforderlich. Selbst bei einer relativ kurzen Mitgliedschaft in der AOK ist die Fortführung der Versicherung möglich. Mit der Anschlussversicherung ist zugleich auch eine lückenlose Versicherung in der sozialen Pflegeversicherung gewährleistet.

    Was muss beachtet werden, wenn ich nicht familienversichert bin und meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?

    Die Anschlussversicherung ist nicht automatisch ausgeschlossen, wenn Sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Zu den Besonderheiten bei der Wohnortverlegung ins Ausland beraten wir Sie gerne.

    Den dauerhaften Verzug ins Ausland können Sie zum Beispiel durch folgende Unterlagen nachweisen:

    • Abmeldebescheinigung der Meldebehörde in Deutschland
    • Anmeldebescheinigung der Meldebehörde Ihres neuen Wohnstaates
    • Arbeitsvertrag einer Beschäftigung in Ihrem neuen Wohnstaat
    • Nachweis über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die Sie in Ihrem neuen Wohnstaat ausüben
    • Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen aus Ihrem neuen Wohnstaat

    Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren, ist eine Anschlussversicherung nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich jedoch bei der AOK freiwillig versichern.

    Freiwillige Versicherung bei der AOK

    Sind die Voraussetzungen für die Anschlussversicherung nicht erfüllt, ist eine freiwillige Versicherung bei der AOK möglich, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind und der Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder dem Ende der Familienversicherung erklärt wird. Hier erfahren Sie mehr zum Beitragssatz einer freiwilligen Versicherung bei der AOK.

    Wann kommt es nicht zu einer Anschlussversicherung?

    Die obligatorische Anschlussversicherung ist ausgeschlossen, wenn nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder dem Ende der Familienversicherung

    • die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind oder
    • spätestens nach Ablauf eines Monats nach dem Ausscheiden lückenlos die Versicherungspflicht eintritt
    • eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird und sich diese lückenlos an die vorangegangene Versicherung anschließt oder
    • sich lückenlos eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall spätestens nach Ablauf eines Monats nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht anschließt.

    Allerdings müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem entsprechenden Hinweis der AOK den Austritt erklären und den anderweitigen Versicherungsschutz mit entsprechenden Unterlagen nachweisen.

    Wichtig für Sie: Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beratung durch die AOK zur Familienversicherung und Anschlussversicherung 

    Um den durchgehenden Krankenversicherungsschutz auch bei Ende der Familienversicherung oder der Pflichtversicherung in der Krankenkasse bei der AOK sicherzustellen, beraten wir Sie gern telefonisch oder individuell in Ihrer AOK vor Ort. Hier finden Sie weitere Informationen zur Familienversicherung der AOK

    Klärung des Versicherungsschutzes

    Die AOK Nordost klärt Ihren Versicherungsschutz, füllen Sie bitte dazu das Formular (PDF, 203 KB) aus und senden es an die oben auf dem Formular angegebene Adresse.

    Bitte machen Sie hier Angaben zu Ihrem Einkommen (PDF, 94 KB), damit wir den Krankenkassenbeitrag bei Ihrer AOK berechnen können.

    Şemsiye sigortası

    Zorunlu sigorta veya aile sigortası sona ermesi durumunda farklı bir sağlık sigortanız yoksa şemsiye sigortası devreye girer. Bu şekilde AOK her zaman sağlık sigortasının tam kapsamlı korumasına sahip olmanızı sağlar. Bu konu ile ilgili yasal temeli Beşinci Sosyal Hukuk Kanunu'nun 188. maddesi 4. paragrafı oluşturur.

    Şemsiye sigortaya ilişkin bilgiler (PDF, 81 KB)

    AOK Nordost’taki sigorta korumanıza ilişkin anket (PDF, 191 KB)

    Katkı payının hesaplanmasına ilişkin gelir bilgileri (PDF, 42 KB)

    Continued insurance cover

    Continued insurance cover comes into effect if your mandatory insurance or family insurance policy expires and you hold no other form of health insurance. This allows the AOK to ensure you are always fully covered under our health insurance scheme. This is stipulated in Section 188(4) in Volume V of the German Social Insurance Code (SGB V).

    Information about the additional insurance (PDF, 85 KB)

    Questionnaire to clarify the scope of your insurance cover with AOK Nordost (PDF, 191 KB)

    Information about your income to calculate your contribution (PDF, 42 KB)

    Ubezpieczenie dodatkowe

    Ubezpieczenie dodatkowe rozpoczyna się w momencie, gdy kończy się Twoje ubezpieczenie obowiązkowe lub ubezpieczenie rodzinne i nie masz innego ubezpieczenia zdrowotnego. W ten sposób AOK dba, aby zapewnić Ci zawsze pełną ochronę Kasy Chorych. Podstawę prawną stanowi § 188 ust. 4, tom V kodeksu socjalnego

    Informacje dotyczące ubezpieczenia dodatkowego (PDF, 83 KB)

    Kwestionariusz do ustalenia ochrony ubezpieczeniowej w AOK Nordost (PDF, 191 KB)

    Informacje o dochodach do celów wyliczenia składki (PDF, 42 KB)

    Допълнително осигуряване

    Допълнителното осигуряване започва да действа, щом задължителното осигуряване или семейната осигуровка изтече, а не сте здравно осигурен по друг начин. Така AOK се грижи, винаги да имате пълната защита на здравната каса. Законовото основание за това е § 188 член 4 от книга 5 на Социалния кодекс.

    Информация относно допълнителното осигуряване (PDF, 80 KB)

    Въпросник за изясняване на застрахователната ви защита в AOK североизточен регион (PDF, 191 KB)

    Информация относно доходите за изчисление на вноската (PDF, 42 KB)

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    Aktualisiert: 21.03.2024

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